Gedruckte Spezialschaltungen

Schlenk-Produkt:

CIC-Verbundfolien 
blank oder mit Cu/Zn-Treatment



CIC ist ein Kuper-Invar-Kupfer-Verbund-
material. Die Verbundfolie kann im blanken Zustand (ohne Treatment) bezogen werden. Zur Verbesserung der Haftfestigkeit / Schälfestigkeit von Laminaten rüsten wir unsere CIC-Folien auf Wunsch mit einseitigem oder beidseitigem Cu-Treatment oder Cu/Zn-Treatment aus. CIC-Verbundfolie findet hauptsächlich Anwendung in Spezialschaltungen, Metallkernen und Hitzeableitungen (heat sinks)


Standardausführung:

Verbundaufbau:

Kupferauflage:             sauerstofffreies Kupfer, SE-Cu entspr. EN 1652
                                  99,95 % Cu incl. Ag ; approx. 0,003 % P

Kernmaterial:               FeNi36; Nickel / Eisenlegierung (Invar);
                                  36,5 % Ni; 63,07 % Fe; 0,004% C; 0,01 % Si; 
                                  0,002 % P; 0,0009 % S

Aufbau:                       Standard: 12,5 / 75 / 12,5 in Volumen-%; 
                                  anderer Aufbau auf Anfrage

Materialbenennung:      IPC-CF-152/2 CIC W X X

Einzelheiten:               siehe unser technisches Datenblatt CIC


Dicke:                   0,035 mm - 0,300 mm
standard:                0,150 mm  
             
Breite:                  10 mm - 610 mm 

Ausführung:          lieferbar im Ring oder als Format, ungerichtet




Ringaufmachung, standard:

ID: 150 mm Kunststoffkern

Andere Innendurchmesser oder Kernmaterialien auf Anfrage









Vorteile von Schlenk-Verbundfolien:

-  gleichmäßiges Niedrigprofil-Treatment garantiert kurze Ätzzeiten
-  sehr niedriger Temperaturausdehnungskoeffizient (CTE) in
   x-, y- and z-Achse
-  kompletter Produktionsprozess basiert auf eigenem know-how
-  Standarddicke ab Lager lieferbar


Losgrößen:

Wir liefern, schnell und flexibel, sowohl Kleinlose für R&D, als auch Großlose bis zu Containerkomplettladungen.


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Dieses Informationsblatt wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Die angeführten Daten stellen jedoch keine Zusicherung von Beschaffenheiten dar. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

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